Regionalbudget
Mit dem Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben (ILE-Zusammenschlüsse). Dadurch soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Seit 2020 haben die Bayerischen ILE-Regionen die Möglichkeit, eigenverantwortlich Kleinprojekte in deren Gebiet zu fördern. Dazu steht pro ILE ein jährliches Regionalbudget zur Verfügung. Bis 2025 standen dafür 100.000€ zur Verfügung. Aufgrund von Mittelkürzungen stehen den ILE Kommunen für das Jahr 2025 nur noch 40.000€ zur Verfügung. Dadurch können deutlich weniger Projekte gefördert werden. 90% der Gelder stammen aus Mitteln der Bund-Länder Aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und werden über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken zur Verfügung gestellt. Der Rest wird aus Eigenmitteln des ILE-Zusammenschlusses aufgebracht. Ziel des Regionalbudgets ist eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.
Es handelt sich demnach um einen Fördertopf, für den sich die jeweilige ILE für ihre Gemeinden bewerben kann. Bei der ILE können sich nach Aufruf die Projektträger mit ihrem Projekt bewerben.
Die Projekte können z.B. von Vereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen beantragt werden und müssen im Gebiet der ILE Region Jura-Scheßlitz liegen, also im Stadtgebiet Scheßlitz oder den Gemeindegebieten Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf.
Wichtig ist, dass die Projektträger über die ausreichenden Mittel verfügen, da der Zuschuss erst nach Abschluss der Projekte und nach Prüfung der Verwendungsnachweise durch das ALE Oberfranken gezahlt werden kann. Der Projektträger muss zunächst die gesamten Projektkosten vorstrecken. Erst nach Abschluss des Regionalbudget (zum Ende des Jahres) erhält er den Zuschuss.
Unternehmen müssen eine zusätzliche De – minimis Erklärung abgeben, die von der ILE Jura – Scheßlitz nach der Projektanfrage zugeschickt wird.
In Kürze kann sich für die Förderperiode 2025 beworben werden. Der Aufruf wird offiziell in den Mitteilungsblättern (VG – Steinfeld und Scheßlitz) und online veröffentlicht.
Aktuell wartet die ILE auf die neuen Dokumente, die vom ALE Oberfranken erstellt werden. Sobald die neuen Antragsformulare freigegeben sind, kann sich damit bei der ILE beworben werden.
Ein Beispiel für den Ablauf des Gesamtprozesses (stark vereinfacht)
- Der Vereinsvorsitzende XY liest den Projektaufruf im Herbst 2024.
- Er hat eine Idee für ein Projekt, welches den Bewertungskriterien der ILE entspricht und ruft bei der ILE Jura-Scheßlitz an, um einen ersten unverbindlichen Eindruck zu bekommen, ob die Idee für das Regionalbudget in Frage kommt.
- Zum Ende der Frist, die in dem Förderaufruf kommuniziert ist, reicht der Verein seine Förderanfrage bei der ILE ein. Er hat die Kosten für das Projekt kalkuliert, Angebote eingeholt und noch nicht mit der Umsetzung des Projektes begonnen.
- Nachdem das Entscheidungsgremium Ende November getagt hat, wird sein Projekt für das Regionalbudget zugelassen. Er bekommt von der ILE Bescheid.
- Der Vorsitzende des Vereins schließt mit der ILE einen privatrechtlichen Vertrag ab (Dezember).
- Der Verein kann ab dem 1.1.25 mit seiner Projektumsetzung beginnen.
- Erst jetzt beginnt die Projektumsetzung. Die Kosten streckt der Verein vor.
- Bis Ende September (genaues Datum ist im Vertrag festgelegt) ist das Projekt umgesetzt und abgerechnet. Der Verein legt die Abrechnungsunterlagen bei der ILE vor.
- Die ILE prüft die Unterlagen und gibt diese an das ALE Oberfranken weiter.
- Das ALE Oberfranken prüft die Unterlagen und zahlt die Fördersumme an die ILE aus, die das Geld wiederum an die Projektträger weiterleitet (Ende 2025). Der Verein bekommt die nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen festgestellte Summe und hat zum Ende des Jahres nur seinen Eigenanteil gezahlt.
Von einer Förderung im Rahmen des Regionalbudgets sind folgende Vorhaben ausgeschlossen:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Landankauf oder der Kauf von Tieren
- gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
- Personalleistungen
- laufende Unterhaltungs- oder Betriebskosten
- bereits begonnene Kleinprojekte
In Kürze finden Sie hier alle Merk- und Formblätter zum Regionalbudget 2025.
Projektlandkarte
Hier sehen Sie die bereits geförderten Projekte 2021 und 2022
Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie auch auf der Webseite des des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF):
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regionalbudget (bayern.de)