Regionalbudget

Mit dem Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben (ILE-Zusammenschlüsse). Dadurch soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.


Seit 2020 haben die Bayerischen ILE-Regionen die Möglichkeit, eigenverantwortlich Kleinprojekte in deren Gebiet zu fördern. Dazu steht pro ILE ein jährliches Regionalbudget von maximal 100.000 € zur Verfügung. 90% davon stammen aus  Mitteln der Bund-Länder Aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und werden über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken zur Verfügung gestellt. Der Rest wird aus Eigenmitteln des ILE-Zusammenschlusses aufgebracht. Ziel des Regionalbudgets ist eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.

Es handelt sich demnach um einen Fördertopf, für den sich die jeweilige ILE für ihre Gemeinden bewerben kann. Bei der ILE können sich nach Aufruf die Projektträger mit ihrem Projekt bewerben. 

Die Projekte können z.B. von Vereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen beantragt werden und müssen im Gebiet der ILE Region Jura-Scheßlitz liegen, also im Stadtgebiet Scheßlitz oder den Gemeindegebieten Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf.

Wichtig ist, dass die Projektträger über die ausreichenden Mittel verfügen, da der Zuschuss erst nach Abschluss der Projekte und nach Prüfung der Verwendungsnachweise durch das ALE Oberfranken gezahlt werden kann. Der Projektträger muss zunächst die gesamten Projektkosten vorstrecken. Erst nach Abschluss des Regionalbudget (zum Ende des Jahres) erhält er den Zuschuss. 

Unternehmen müssen eine zusätzliche De – minimis Erklärung abgeben, die von der ILE Jura – Scheßlitz nach der Projektanfrage zugeschickt wird.

Ab jetzt kann sich für das Regionalbudget 2024 beworben werden. Dafür geben Projektträger (Vereine oder Privatpersonen etc.) das Dokument mit der Foerderanfrage Regionalbudget Projekt für ihr Projekt bei der ILE Jura – Scheßlitz bis spätestens 14.11.2023 ab. Eine telefonische Vorabstimmung empfehlen wir, da nach dem Fristende keine Änderung an dem Projektantrag mehr vorgenommen werden kann.  Für genauere Informationen sollten potenzielle Projektträger unbedingt das Merkblatt Regionalbudget Projekte für Antragsteller:innen durchlesen. Auch hier sind wir bei Fragen der erste Ansprechpartner. 

Ende November beschließt das Entscheidungsgremium anhand vorgegebener Bewertungskriterien über die Förderfähigkeit der einzelnen Projekte. Nach Abschluss einer Durchführungsvereinbarung (privatrechtlicher Vertrag zwischen ILE und Projektträger) haben die Projektträger bis Mitte / Ende September 2024 Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Das genaue Datum des Projektabschlusses wird im Vertrag für alle Projekte einheitlich festgehalten.

Das Dokument Durchfuehrungsnachweis mit Kostenaufstellung ist bis Ende September 2024 bei der ILE einzureichen. Nach Abschluss des Projektes reicht die ILE die Abrechnungsunterlagen an das ALE Oberfranken weiter. Diese werden geprüft. Zum Ende des Jahres überweist das ALE die Gesamtfördersumme an die ILE, die wiederum die jeweiligen Fördersummen an die einzelnen Projektträger weiterleitet. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass die Projektträger die Gesamtsumme zunächst von Vertragsbeginn mit der ILE bis zur kompletten Abrechnung Ende des Jahres vorstrecken müssen. 

Der Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen erfolgt vorbehaltlich einer Förderzusage durch das ALE Oberfranken.

 

 

Ein Beispiel für den Ablauf des Gesamtprozesses (stark vereinfacht)

  • Der Vereinsvorsitzende XY liest den Projektaufruf.
  • Er hat eine Idee für ein Projekt, welches den Bewertungskriterien der ILE entspricht und ruft bei der ILE Jura-Scheßlitz an, um einen ersten unverbindlichen Eindruck zu bekommen, ob die Idee für das Regionalbudget in Frage kommt. 
  • Spätestens am 14.11.2023 reicht der Verein seine Förderanfrage  bei der ILE ein. Er hat die Kosten für das Projekt kalkuliert, Angebote eingeholt und noch nicht mit der Umsetzung des Projektes begonnen.
  • Nachdem das Entscheidungsgremium Ende November getagt hat, wird sein Projekt für das Regionalbudget zugelassen. Er bekommt von der ILE Bescheid. 
  • Der Vorsitzende des Vereins schließt mit der ILE einen privatrechtlichen Vertrag ab (Dezember).
  • Der Verein kann ab dem 1.1.24 mit seiner Projektumsetzung beginnen.
  • Erst jetzt beginnt die Projektumsetzung. Die Kosten streckt der Verein vor. 
  • Bis Ende September (genaues Datum ist im Vertrag festgelegt) ist das Projekt umgesetzt und abgerechnet. Der Verein legt die Abrechnungsunterlagen bei der ILE vor.
  • Die ILE prüft die Unterlagen und gibt diese an das ALE Oberfranken weiter.
  • Das ALE Oberfranken prüft die Unterlagen und zahlt die Fördersumme an die ILE aus, die das Geld wiederum an die Projektträger weiterleitet (Ende 2022). Der Verein bekommt die nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen festgestellte Summe und hat zum Ende des Jahres nur seinen Eigenanteil gezahlt. 

Von einer Förderung im Rahmen des Regionalbudgets sind folgende Vorhaben ausgeschlossen:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf oder der Kauf von Tieren
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
  • Personalleistungen
  • laufende Unterhaltungs- oder Betriebskosten
  • bereits begonnene Kleinprojekte

Nachfolgend finden Sie alle weiteren Merk- und Formblätter zum Regionalbudget 2024:

Zur allgemeinen Information:

Merkblatt Regionalbudget Projekte für Antragsteller:innen

Bewertungskriterien

Zur Förderanfrage (Bis 14.11.2024) :

Foerderanfrage Regionalbudget Projekt

Zur Abrechnung (Ende 2024)

Durführungsnachweis mit Kostenaufstellung

Weitere Informationen

online_Veranstaltung_Regionalbudget

Projektlandkarte

Hier sehen Sie die bereits geförderten Projekte 2021 und 2022

Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie auch auf der Webseite  des des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF):

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Regionalbudget (bayern.de)