Kostenlose Architektenberatung der ILE Jura - Scheßlitz

Im Rahmen der Siedlungs- und Innenentwicklungsstrategie ist das Thema Leerstandsbehebung ein zentrales. Laut Vitalitätscheck 2.1 gibt es bereits jetzt in den vier Kommunen insgesamt 67 leerstehende Wohngebäude ohne Berücksichtigung von Hofstellen, Gewerbebrachen oder potenziell leerstandsgefährdeten Gebäuden. 

Mit dem Angebot der kostenlosen Architektenberatung möchte die ILE eine Möglichkeit schaffen, mit der Bürger und Bürgerinnen ungezwungen fachliche Beratung zu ihren Objekten in Anspruch nehmen können. Die Beratungen werden in benachbarten ILE’s bereits angeboten und als „gutes erstes Mittel“ angesehen diejenigen zu unterstützen, die eine gewisse Bereitschaft haben, ihre Objekte zu entwickeln. 

In der Gemeinsamen Ratssitzung am 14.09.2022 verabschiedeten alle Stadt- und Gemeinderäte der vier Kommunen den Beschluss zur Architektenberatung. 

Nach einer Inanspruchnahme der Beratung besteht keine Pflicht, den Architekten zu beauftragen / das Vorhaben umzusetzen.

Das Objekt, für welches eine Beratung in Anspruch genommen werden kann, muss laut Beschluss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bau vor 1970
  • Seit mindestens 12 Monaten leerstehend
  • Lage Innerorts (Innenbereich nach §34 BauGB)
  • Wohnhäuser, Nebengebäude, Hofstellen etc.
 

Im offiziellen Beschluss heißt es:

„Die Inanspruchnahme der Architektenerstberatung ist nur innerhalb der Ortskerne (Innenbereich §34 BauGB) möglich. Außerdem muss das betreffende Gebäude, auf das sich die Beratung bezieht, vor 1970 errichtet worden sein und mindestens seit 12 Monaten leer stehen.
Der Umfang der Beratungen beträgt acht Stunden, bei denkmalgeschützten Objekten erhöht er sich um zwei weitere Stunden. Diese beinhalten einen Vor-Ort-Termin und die Erstellung eines Kurzberichtes mit Dokumentation. Die Beauftragung und Bezahlung der Architekten erfolgen durch die ILE Jura-Scheßlitz.“

Sollte Interesse für die Beratung bestehen, nehmen Sie gerne direkten Kontakt zu den ILE Umsetzungsbegleitern auf. Wir helfen gerne weiter!

Im Rahmen der Innenentwicklungsstrategie bietet die ILE eine kostenlose Architektenberatung an. Der Gesamtvorgang läuft folgendermaßen ab:

1.

Der Bürger / die Bürgerin nimmt Kontakt mit der ILE auf (Telefonisch oder per E-Mail)

2.

Die ILE prüft, ob das Objekt die Vorrausetzungen der Beratung erfüllt:

·         Bau vor 1970

·         Seit mindestens 12 Monaten leerstehend

·         Lage Innerorts (Innenbereich nach §34 BauGB)

·         Wohnhäuser, Nebengebäude, Hofstellen etc.

3.

Die ILE vermittelt einen der drei Architekten, mit denen bereits ein Vertrag zur Architektenberatung besteht

4.

Der Architekt nimmt Kontakt mit dem interessierten Bürger / der Bürgerin auf und vereinbart einen Ortstermin (Gesamtumfang der Beratung mit Vor- und Nachbereitung 8h, bei Denkmalschutz 10h)

5.

Nach dem Ortstermin fertigt der Architekt eine Dokumentation an, die sowohl der Bürger / die Bürgerin erhält als auch die ILE

6.

Es besteht keine Pflicht, nach der Beratung zu Investieren oder den Architekten zu beauftragen

Hintergrundinformationen zum Thema Leerstand

Im Vitalitätscheck 2.1 (Stand 2019)  wurden die Leerstände innerhalb der Kommunen von den Planungsbüros „PLANWERK Stadtentwicklung“ und „Büro für Städtebau und Bauleitplanung“ analysiert. Anbei der Ausschnitt aus dem ILEK: