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Regionalbudget 2022: Bis 31.01.22 Projekt einreichen!

ILE Region Jura-Scheßlitz – Regionalbudget 2022

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

 

Die ILE Region Jura-Scheßlitz ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Für das Regionalbudget 2022 stehen der ILE Region Jura-Scheßlitz insgesamt 100.000 EUR zur Verfügung.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Die Projekte können z.B. von Vereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen beantragt werden und müssen im Gebiet der ILE Region Jura-Scheßlitz liegen, also im Stadtgebiet Scheßlitz oder den Gemeindegebieten Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf.

Wie kann man eine Förderung bekommen?

Die Anträge auf Förderung von Kleinprojekten können ab sofort und bis spätestens 31.01.2022 in der Geschäftsstelle der ILE Region Jura-Scheßlitz im Rathaus der VG Steinfeld oder im Rathaus der Stadt Scheßlitz eingereicht werden. Danach werden alle Projektanträge in der Geschäftsstelle hinsichtlich der Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Die Entscheidungskommission, die sich aus vier Personen zusammensetzt und verschiedene Interessensgruppen vertritt (Behörde, Wirtschaft, Vereine, Landwirtschaft) entscheidet dann, welche Projekte gefördert werden sollen. Diese Entscheidung erfolgt nach bereits festgelegten Auswahlkriterien.

Diese Auswahlkriterien orientieren sich grundsätzlich an den Handlungsfeldern des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) der ILE Region Jura-Scheßlitz und drei weiteren Aspekten, die eine besondere Bedeutung für den Mehrwert der Projekte haben:

Kriterien angelehnt an das ILEK

Weitere Kriterien

1.1 Beitrag zur Daseinsvorsorge und Infrastruktur

2.1 Bürgerengagement / -beteiligung

1.2 Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung

2.2 Projektreichweite / Interkommunaler Charakter

1.3 Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Naherholung, Kultur, Brauchtum und Identität

2.3 Kreativität / innovativer Ansatz

 

1.4 Beitrag zum Schutz und Erhalt von Natur, Umwelt, Klima und Kulturlandschaft sowie der Landwirtschaft.

 

1.5 Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und Energie

 

 

 

Dabei sollten die Projekte den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Nach einer positiven Auswahl- entscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE Region Jura-Scheßlitz und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden. Die Kleinprojekte müssen so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Belege usw.) bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Es werden nur Kleinprojekte gefördert, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Fördergegenstand

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

–  Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

–  Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene

–  Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

–  Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung

–  Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen

–  Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

 

Antragsformulare und weitere Informationen

Die Bewertungskriterien sowie weitere Dokumente zur Information und Antragsstellung können auf der Homepage der ILE Jura- Scheßlitz und der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingesehen werden:

https://jura-schesslitz.de/ und

https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

 

Wir verweisen auch auf die online Infoveranstaltung zum Thema Regionalbudget am 21.12.2021, bei der das Förderprogramm und der Ablauf thematisiert und erklärt wird. (Anmeldung per E-Mail)