Die Bewerbungsfrist für das Regionalbudget 2026 läuft ab jetzt bis zum 12.11.2025!
Durch geänderte Rahmenbedingungen gibt es für das Jahr 2025 Anpassungen, die vom ALE vorgenommen wurden und auch weiterhin gültig sind:
Insgesamt wurde der Förderrahmen von 100.000,00 € auf 40.000,00 € gekürzt. Das bedeutet, dass der ILE weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und dadurch weniger Projekte gefördert werden können.
Neuigkeiten für Projektträger*innen:
- Seit 2025 darf ein Projekt die Höchstfördersumme von 20.000,00 € brutto nicht überschreiten.
- Ausgenommen sind dabei vorsteuerabzugsberechtigte Personengruppen.
- Zudem sind neuerdings Förderungen von weiteren Stellen (sog. „Drittmittelförderung“) erlaubt
Seit 2020 haben die Bayerischen ILE-Regionen die Möglichkeit, eigenverantwortlich Kleinprojekte in deren Gebiet zu fördern. Dazu steht pro ILE ein jährliches Regionalbudget zur Verfügung. Bis 2025 standen dafür 100.000€ zur Verfügung. Aufgrund von Mittelkürzungen stehen den ILE Kommunen ab dem Jahr 2025 nur noch 40.000€ zur Verfügung. Dadurch können deutlich weniger Projekte gefördert werden. 90% der Gelder stammen aus Mitteln der Bund-Länder Aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und werden über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken zur Verfügung gestellt. Der Rest wird aus Eigenmitteln des ILE-Zusammenschlusses aufgebracht. Ziel des Regionalbudgets ist eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.
Es handelt sich demnach um einen Fördertopf, für den sich die jeweilige ILE für ihre Gemeinden bewerben kann. Bei der ILE können sich nach Aufruf die Projektträger mit ihrem Projekt bewerben.
Die Projekte können z.B. von Vereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen beantragt werden und müssen im Gebiet der ILE Region Jura-Scheßlitz liegen, also im Stadtgebiet Scheßlitz oder den Gemeindegebieten Königsfeld, Stadelhofen und Wattendorf.
Wichtig ist, dass die Projektträger über die ausreichenden Mittel verfügen, da der Zuschuss erst nach Abschluss der Projekte und nach Prüfung der Verwendungsnachweise durch das ALE Oberfranken gezahlt werden kann. Der Projektträger muss zunächst die gesamten Projektkosten vorstrecken. Erst nach Abschluss des Regionalbudget (zum Ende des Jahres) erhält er den Zuschuss.
Unternehmen müssen eine zusätzliche De – minimis Erklärung abgeben, die von der ILE Jura – Scheßlitz nach der Projektanfrage zugeschickt wird.
Ab jetzt kann sich für die Förderperiode 2026 beworben werden. Hier finden Sie den vollständigen Förderaufruf Regionalbudget 2026
Ein Beispiel für den Ablauf des Gesamtprozesses (stark vereinfacht)
- Der Vereinsvorsitzende XY liest den Projektaufruf .
- Er hat eine Idee für ein Projekt, welches den Bewertungskriterien der ILE entspricht und ruft bei der ILE Jura-Scheßlitz an, um einen ersten unverbindlichen Eindruck zu bekommen, ob die Idee für das Regionalbudget in Frage kommt. Er informiert sich zudem über das Merkblatt über die genauen Förderbedingungen.
- Bis zum Ende der Frist, die in dem Förderaufruf kommuniziert ist (12.11.2025), reicht der Verein seine Förderanfrage bei der ILE ein. Er hat die Kosten für das Projekt kalkuliert, Angebote eingeholt und noch nicht mit der Umsetzung des Projektes begonnen.
- Nachdem das Entscheidungsgremium Ende November/ Anfang Dezember getagt hat, wird sein Projekt für das Regionalbudget zugelassen. Er bekommt von der ILE Bescheid.
- Der Vorsitzende des Vereins schließt mit der ILE einen privatrechtlichen Vertrag ab (Januar 2026).
- Der Verein kann mit Vertragsabschluss (Ende Januar/Anfang Februar) seine Projektumsetzung beginnen.
- Erst jetzt beginnt die Projektumsetzung. Die Kosten streckt der Verein vor.
- Bis Ende September (22.09.2026) ist das Projekt umgesetzt und abgerechnet. Der Verein legt die Abrechnungsunterlagen (Durchführungsnachweis) bei der ILE vor.
- Die ILE prüft die Unterlagen und gibt diese an das ALE Oberfranken weiter.
- Das ALE Oberfranken prüft die Unterlagen und zahlt die Fördersumme an die ILE aus, die das Geld wiederum an die Projektträger weiterleitet (Ende 2026). Der Verein bekommt die nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen festgestellte Summe und hat zum Ende des Jahres nur seinen Eigenanteil gezahlt.
Von einer Förderung im Rahmen des Regionalbudgets sind folgende Vorhaben ausgeschlossen:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Landankauf oder der Kauf von Tieren
- gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
- Personalleistungen
- laufende Unterhaltungs- oder Betriebskosten
- bereits begonnene Kleinprojekte
!!!ACHTUNG! Die Dokumente können nicht online ausgefüllt und gespeichert werden. Bitte laden Sie das PDF zunächst herunter,
bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen!!!
Der Projektantrag zur Einreichung eines Regionalbudgetprojektes:
Das Merkblatt zur Einreichung eines Regionalbudgetprojektes:
Unsere Bewertungskriterien (Anhand dieser Kriterien entscheidet das Entscheidungsgremium welche Projekte 2026 gefördert werden):
Der Durchführungsnachweis zur Abrechnung eines genehmigten Projektes: